Kabinett verschiebt die Abstimmung des GEG-Entwurfes

Laut Zeitplan sollte das Bundeskabinett am Mittwoch, den 15. Februar 2017, in seiner wöchentlichen Sitzung über den Referenten-Entwurf für das GebäudeEnergieGesetz abstimmen. 

Wesentlicher Kritikpunkt war somit auch die kurze Frist für eine Prüfung und Stellungnahmen, immerhin war die Zusammenführung von Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) im GEG seit der Zustimmung des Bundesrats zur EnEV 2014 eine Aufgabe der Bundesregierung.

Die Zusammenführung des Energieeinsparrechts für den Gebäudebereich sollte im Zusammenhang mit einer grundlegenden Vereinfachung und den Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Niedrigstenergiegebäuden erfolgen. Hintergrund ist eine Verpflichtung aus der EU-Gebäuderichtlinie. Laut Energieeinsparungsgesetz hatte die Bundesregierung die Rechtsverordnung für die Anforderungen Niedrigstenergiegebäude, die von Behörden genutzt werden, vor dem 1. Januar 2017 und für privat genutzte Gebäude vor dem 1. Januar 2019 zu erlassen. Also jeweils zwei Jahre bevor der Niedrigstenergiegebäude-Standard für Neubauten verbindlich wird.

Effizienzhaus-55-Standard ist umstritten

Tatsächlich sieht der GEG-Entwurf aber nur Anforderungen für Behördengebäude vor, die näherungsweise dem Effizienzhaus-55-Standard entsprechen. Der Niedrigstenergiegebäude-Standard für den privaten Neubau soll erst in einer zweiten Stufe „rechtzeitig vor 2021“ festgelegt werden.

Mehreren Verbänden geht der – durch die KfW-Förderprogramme längst mit einem signifikanten Anteil (über 50 % der Wohngebäude im Jahr 2016) realisierte – Effizienzhaus-55-Standard viel zu weit. So moniert der Zentrale Immobilien Ausschuss , dass der Effizienzhaus-55-Standard „in der Praxis schlichtweg nicht darstellbar“ sei. Zudem sei „bei einer weiteren Verschärfung der EnEV 2016 die Wärmeversorgung nicht mehr mit allen Energieträgern möglich beziehungsweise stelle unverhältnismäßig hohe Anforderungen an die thermische Qualität der Gebäudehülle“. Andererseits bringe der Effizienzhaus-55-Standard keinen nennenswerten Fortschritt bei der Reduktion von CO2-Emissionen, kritisiert der ZIA.

 

 

Dieser Beitrag wurde unter Allgemein veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.